Akutvorstellung und Krankschreibungen

Bitte versuchen Sie, auch Ihre geplante Vorstellung im Rahmen unserer Akut-Sprechstunde zuvor telefonisch oder via eMail in der Praxis anzumelden. Das dafür vorgesehene Zeitfenster liegt täglich zwischen 8 und 9.30 Uhr oder in individueller Rücksprache mit dem Praxis-Team. Eine Wahl des behandelnden Arztes ist in diesem Zusammenhang nur bedingt möglich.

Denken Sie bitte immer auch an Ihre Chipkarte oder die Ihrer Kinder.

KRANKSCHREIBUNG
Mit Ausnahme von beruflichen Tätigkeiten im Schichtbetrieb und/oder an Wochenenden und Feiertagen kann die rückwirkende Bescheinigung über Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit (“Krankenschein”) aus rechtlichen Gründen NICHT erfolgen. Bei Beschwerden, die einen sofortigen Besuch der Praxis erschweren (z.B. massiver Brechdurchfall), müssen Sie uns dies telefonisch oder per eMail mitteilen und sich dann am Folgetag vorstellen.

Ähnlich verhält es sich mit der „Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“, dem “Kindkrankschein”.

KINDKRANKSCHEIN
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber umgehend (=am ersten Tag der Erkrankung des Kindes), wenn Sie Ihr Kind zu Hause betreuen müssen. Bei Erkrankung Ihres Kindes senden Sie Ihrem Arbeitgeber eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung zu. Das Original lassen Sie der Krankenkasse Ihres Kindes auf postalischem Wege unter Angabe der Versichertennummer zukommen oder laden es in einer entsprechenden App oder Online-Plattform hoch.

Informationen zum Thema erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie Krankenkasseninfo.

SCHULBEFREIUNG
Entsprechend der Sächsischen Schulbesuchsordnung liegt die Entschuldigungspflicht bei den Erziehungsberechtigten. Erst ab dem 6. Fehltag kann der Lehrer ein ärztliches Attest einfordern. Aufgrund dessen sind Kinderärzte aufgerufen, “Krankschreibungen” nicht mehr vor dem 6. Schulfehltag auszustellen. Sollten Patienten bzw. deren Eltern dennoch darauf bestehen, ist das Ausstellen eines entsprechenden Dokumentes nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat in Rechnung zu stellen.

Um auch bei akuten Beschwerden die Wartezeiten zu verkürzen und Abläufe zu optimieren, können Sie uns wichtige Informationen bzgl. Ihres Konsultationsanlasses vorab zukommen lassen. Sichtbar werden die Fragebögen bzw. Ihre Antworten erst bei Ihrem Besuch in der Praxis.

Erwachsene

Schwindel
(drohende) Ohnmacht
Beschwerden beim Wasserlassen
Kopfschmerz (Erwachsene)
Rückenschmerz
Brustschmerz (kein Notfall)
Herzklopfen, Herzrasen
Herzrhythmusstörung
Bauchschmerz
Durchfall
Übelkeit und Erbrechen
Husten
Halsschmerzen
Erkältungsbeschwerden

Sonstiger, hier nicht aufgelisteter Besuchsgrund vor dem Termin

Müdigkeit, Abgeschlagenheit (i.d.R. kein Grund für die Vorstellung in der Akutsprechstunde)
Stress (i.d.R. kein Grund für die Vorstellung in der Akutsprechstunde)
psychische Beschwerden (allgemein) (i.d.R. kein Grund für die Vorstellung in der Akutsprechstunde)
Schlafstörung (i.d.R. kein Grund für die Vorstellung in der Akutsprechstunde)
“Rheuma” (Verdacht) (i.d.R. kein Grund für die Vorstellung in der Akutsprechstunde)

Gern können Sie auch unter diesem Link Patienteninformationen zu zahlreichen Gesundheitsstörungen sowie Krankheitsbildern suchen und sich im Vorfeld bzw. nach Ihrem Besuch in unserer Praxis informieren.

Kinder (ggf. siehe “Erwachsene”, wenn im Folgenden nicht aufgeführt)

Kopfschmerz (Elternfragebogen)
Bauchbeschwerden (Elternfragebogen)
“Herzbeschwerden” (Elternfragebogen)
ADHS-Verdacht (i.d.R. kein Grund für die Vorstellung in der Akutsprechstunde)
Störung von Sprache, Hören bzw. Wahrnehmung dieser beiden Sinne | Verhaltensauffälligkeiten (AVWS) (i.d.R. kein Grund für die Vorstellung in der Akutsprechstunde)
Einkoten (i.d.R. kein Grund für die Vorstellung in der Akutsprechstunde)
Einnässen (i.d.R. kein Grund für die Vorstellung in der Akutsprechstunde)

Gern können Sie auch unter diesem Link Patienteninformationen zu zahlreichen Gesundheitsstörungen sowie Krankheitsbildern suchen und sich im Vorfeld bzw. nach Ihrem Besuch in unserer Praxis informieren.

Erstvorstellung

Aktuell müssen wir leider Ihre zahlreichen Anfragen hinsichtlich einer Neuaufnahme als Patienten in unserer Praxis ablehnen, um eine adäquate Betreuung unserer Bestandspatienten aufrecht erhalten zu können. In Einzelfällen werden nach praxisinternen Kriterien Ausnahmen gewährt (Kindervorsorge U2 und U3, interkollegiale Absprachen/Anmeldungen etc.).

Planen Sie ein wenig Zeit ein.

Bitte bringen Sie Ihre Gesundheitskarte, Ihren Impfausweis, ggf. Ihren Medikationsplan sowie relevante (!) Vorbefunde mit.

Im Idealfall haben Sie Ihre vorbehandelnde Hausarztpraxis bereits um einen Krankenblatt-Auszug bzw. eine sog. Patientenquittung gebeten. Zusätzlich bzw. alternativ erhalten Sie vergleichbare Informationen in Form der sog. Versichertenauskunft auch von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Ohne diese sind Vorsorgeuntersuchungen unter Umständen erst nach sicherem Ablauf der vorgegebenen Fristen mit Beginn Ihrer Aufnahme als Patient in unserer Praxis möglich.

Mit Ihrer Einverständnis werden wir Ihnen via eMail vorab Fragebögen* und Einverständniserklärungen zum Thema Datenschutz, Stammdaten etc. zusenden, die Sie an Ihrem PC zu Hause oder mobil an Tablet oder Smartphone bearbeiten und schließlich digital und rechtskonform signiert an uns zurücksenden. Alternativ erfolgt dies in unserer Praxis – gern auch mit Unterstützung – an einem unserer Geräte. Bei Ablehnung dieses Procederes ist selbstverständlich jederzeit auch ein Ausdruck sowie eine Bearbeitung auf Papier möglich.

Erstaufnahme-Bögen (Jugendliche ab 16 und Erwachsen)
Erstaufnahme-Bögen (Kinder bis zum 16. Geburtstag)
Terminanfrage und Besuchsgrund

Nach Ankunft in unserer Praxis erfolgt zunächst eine Patientenaufnahme durch unsere Medizinischen Fachangestellten, anschließend die persönliche ärztliche Vorstellung.

*Anmerkung: Sollten Sie keinen Fragebogen nach Terminvereinbarung oder Ankündigung eines solchen erhalten, geben Sie uns bitte eine kurze Rückmeldung.

Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen sowie Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Im Rahmen der Untersuchungen werden wir Sie im Vorfeld bitten, altersentsprechend Fragen zur Entwicklung Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes zu beantworten. Sie können über diesen Link den entsprechenden Fragebogen selbst auswählen und automatisch an die Praxis senden. Andernfalls bekommen Sie einen zeitnah vor Ihrem Termin einen Link via eMail zugesandt oder antworten vor Ort an unserem Praxis-Tablet.

Anträge

Bitte folgen Sie diesem Link und wählen dort zur besseren Vorbereitung den entsprechenden Fragebogen selbst aus. Die Übersendung an unsere Praxis erfolgt automatisch.

Protokolle, Symptomtagebücher

Sowohl zur Vorbereitung Ihres Termines in unserer Praxis als auch im Falle initiierter Diagnostik können ausgewählte Protokolle oder Symptomtagebücher zum Einsatz kommen und so wertvolle Informationen zur Bahnung eines weiteren diagnostischen, ggf. dann schließlich auch therapeutischen Procederes liefern.

Bitte folgen Sie diesem Link, um eine entsprechende Auswahl zu treffen.