Unsere Sprechzeiten
| Montag | 08.00 – 12.00 Uhr | 14.00 – 18.00 Uhr |
| Dienstag | 08.00 – 12.00 Uhr | 14.00 – 17.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.00 – 12.00 Uhr | |
| Donnerstag | 08.00 – 12.00 Uhr | |
| Freitag | 08.00 – 12.00 Uhr | |
| AKUT | 08.00 – 09.30 Uhr (täglich) s. Hinweise |
Bitte beachten Sie unsere Urlaubs- und Fortbildungszeiten!
Allgemeine Terminvereinbarung
Bei akut eingetretener Erkrankung stellen Sie sich bitte in der Zeit von 8 bis 9.30 Uhr vor. Eine vorherige telefonische Anmeldung ist nicht notwendig.
Planbare Termine können Sie telefonisch oder online vereinbaren. Sollten Sie außerhalb der Sprechzeiten anrufen oder wir aufgrund des üblicherweise hohen Arbeitsaufkommens Ihren Anruf nicht persönlich
entgegennehmen können, lassen Sie sich bitte von unserer digitalen Telefonassistenz durch das weitere “Gespräch” führen. Die Angabe Ihres Namens ist für eine Zuordnung zwingend erforderlich.
In ausgewählten Fällen werden wir Sie im Vorfeld darum bitten, Ihren Besuch durch das Ausfüllen bestimmter Fragebögen* am PC oder auf Ihrem Smartphone vorzubereiten. Alternativ bieten wir Ihnen an, dies an einem unserer Praxis-Tablets während Ihrer Wartezeit zu tun.
Um weitere Hinweise zu konkreten Konsultationsanlässen und deren optimaler Vorbereitung zu erhalten, folgen Sie bitte dem Link Termin-Hinweise.
Unsere Urlaubs- und Fortbildungszeiten sowie Informationen zur Vertretung können Sie unter diesem Link einsehen.
*Anmerkung: Sollten Sie keinen Fragebogen innerhalb der nächsten 24h nach Terminvereinbarung erhalten, geben Sie uns bitte eine kurze Rückmeldung.
Akute Beschwerden | Notfälle
Außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117) oder bei Notfällen den Rettungsdienst (Tel. 112).
INFORMATIONEN ZU UNSEREN SPRECHSTUNDEN AB JANUAR 2027
Liebe Patientinnen und Patienten,
die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung ändern sich ab 2027 erheblich. Für zahlreiche medizinische Leistungen, die bislang adäquat vergütet wurden, stehen uns künftig nur noch begrenzte Mittel zur Verfügung, einzelne Vergütungen entfallen vollständig.
Wir werden deshalb unser Sprechstundenangebot ab Januar 2027 neu strukturieren.
Für gesetzlich Versicherte bieten wir dann voraussichtlich Sprechstunden im Umfang des gesetzlich vorgesehenen Versorgungsauftrags von 25 Stunden pro Woche an.
Gleichzeitig werden wir eine Privat- und Selbstzahlersprechstunde etablieren.
Auch gesetzlich Versicherte können grundsätzlich das gesetzlich vorgesehene Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 2 SGB V wählen. Dabei erfolgt die Behandlung auf Rechnung. Die Krankenkasse erstattet Kosten nach ihren jeweiligen Regelungen. Es können Eigenanteile verbleiben. Bitte lassen Sie sich vor einer Entscheidung von Ihrer Krankenkasse beraten.
Über unsere neuen Sprechstundenzeiten und die konkrete Terminvergabe informieren wir Sie rechtzeitig.
Unser Ziel bleibt eine verlässliche, medizinisch gute und wirtschaftlich tragfähige Versorgung.
Ihr Team der PRAXIS MÜNCH
