…irgendwie hatten wir es uns anders vorgestellt: Die Sache mit dem Zeitungsartikel anlässlich der bevorstehenden Praxis-Erröffnung. Wir möchten die folgenden Zeilen dazu nutzen, das ein oder andere richtigzustellen, zu ergänzen, in den richtigen Kontext zu rücken usw.
Was hat Familienmedizin mit Datenschutz zu tun?
Wenn man als sog. Hausarzt – in unserem Falle Facharzt für Allgemeinmedizin – mehrere Mitglieder einer Familie als Patient betreut, hat dies natürlich sehr viele Vorteile. Richtig ist zum einen, dass die Einordnung bestimmter Symptome bei bekannter Familienanamnese (zu dt. “Krankheitsgeschichte der nächsten Verwandten”) unter Umständen eher zur richtigen Diagnose oder deren sicheren Ausschluss führen kann. Zum anderen hat es möglicherweise therapeutische Relevanz. Zu wissen, dass die mir anvertraute betagte Dame mit Demenz und akuter Erkrankung ein sicheres, liebevolles und engagiertes soziales Umfeld hat, ich die Kinder oder Enkelkinder ggf. sogar persönlich kenne, lässt ein zunächst aufmerksames Zuwarten als Procedere zu. Ist diese Patientin alleinlebend ohne fürsorgliche Personen im näheren Umfeld, muss ich unmittelbar handeln.
Zum Datenschutz und der Schweigepflichtsentbindung: Was, wenn der besorgte Sohn im Rahmen seiner Vorstellung in der Sprechstunde anfragt, ob ich nicht Auskunft über den Verlauf des letzten ärztlichen Gespräches zwischen seiner Mutter und mir geben könne. Was, wenn die 16-Jährige im Rahmen der Jugendvorsorgeuntersuchung mir Dinge anvertraut, von denen ihre Eltern keine Kenntnis haben? Was, wenn die Eltern mich aufsuchen – ebenfalls als meine Patienten – und verzweifelt sind, da sie die beispielsweise Essstörung, der Drogenkonsum, das Sexualverhalten ihrer Tochter nachts nicht schlafen lässt?
“Datenschutz und Schweigepflicht werden natürlich ganz genau eingehalten.” – Dieser Satz beschrieb diese Herausforderung des “Familienmediziners” leider nicht treffend.
Terminvergabe
Wir bitten, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen, die einige unserer zukünftigen Patienten heute erfahren mussten. Der Entscheid zur Anfrage bei der hiesigen Zeitung fiel allein aus dem Grunde, auch diejenigen zu erreichen, die keinen Zugang zum Internet haben. Die von uns formulierte Bitte, am Ende des Artikels die Telefonnummer zu erwähnen, wurde leider nicht erfüllt. Der Satz, Termine könnten bereits vor offizieller Eröffnung in der Praxis geholt werden, ist – nachvollziehbarerweise – missverständlich. Bis Ende September erfolgt dies ausschließlich telefonisch, da im Gebäude selbst noch zahlreiche Baustellen sind, Handwerker arbeiten müssen und wir nicht für die Sicherheit Unbeteiligter garantieren können. Darüber hinaus sind wir bei Unfällen und anderen Gesundheitsstörungen bis zum Datum unserer Zulassung am 01.10.2020 nicht wesentlich hilfreicher als eine Zivilperson. Im Erstkontakt unsere zukünftigen Patienten von Angesicht zu Angesicht wegschicken zu müssen, haben wir als überaus unangenehm und als theoretisch vermeidbaren negativen Umstand empfunden.
Daher noch einmal: Bitte kontaktieren Sie uns bei Wunsch zur Aufnahme als Patient in unserer Praxis oder konkreten Terminanfragen aktuell ausschließlich über die Telefonnummer 03731 775 1755. Unsere wundervollen Mitarbeiterinnen werden an drei Telefonen Ihre Anfragen montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr entgegennehmen. Mitunter wird die Erreichbarkeit aufgrund von laufenden Geräte-Einweisungen, Software-Schulungen und Reanimationstraining, die wir als Team vor dem offiziellen Start noch absolvieren, zeitweise beeinträchtigt sein. Wir gehen freundlichst von Ihrem Verständnis aus.
Nachtrag vom 19.09.2020: Am Folgetag erschien auf unsere nachdrückliche Bitte hin in der Zeitung ein kleine Randnotiz mit Hinweis auf die aktuellen Anmeldemodalitäten und unsere Telefonnummer.
Was haben die “10.000” und “5.000 Euro” mit der PRAXIS MÜNCH zu tun?
NICHTS! Warum in dem veröffentlichten Bericht, der sich um unsere Praxisgründung und baldige -eröffnung dreht, Kollegen namentlich erwähnt und Fördersummen veröffentlich wurden, entzieht sich unserem Wissen. Weder haben wir Namen unserer Kollegen genannt, noch selbst auch nur einen Cent von einer anderen Institution als unserer Hausbank erhalten. Darüber hinaus empfinden wir die alleinige Nennung dieser Beträge als unangebracht. Ohne irgendjemandem zu nahe treten zu wollen: Jemand, der selbst kein Unternehmer und/oder Praxisinhaber ist, kann das für z.B. eine Praxisneugründung erforderliche Investitionsvolumen nicht abschätzen. Ein Beispiel, um die Dimensionen zu verdeutlichen: Mit 5.000 Euro lassen sich ein modernes Audiometer incl. Software für die Hörprüfung im Rahmen der U8 und die professionelle Monatsreinigung einer größeren Fläche bezahlen.
Unterstützung seitens der Stadt Freiberg haben wir lediglich in Form der Vermittlung zu dem letztlich ausführenden Bauunternehmen erhalten. Weder das Procedere der Einschulung unserer Kinder in Freiberg noch Anfragen bzgl. persönlicher Gespräche zu den Themen Behindertenparkplätze, Halteverbote für den Rettungsdienst, Bürgersprechstunde waren unkompliziert bzw. überhaupt möglich.
Darüber sind wir nachhaltig sehr enttäuscht und wissen dies persönlich einzuordnen.
Das Foto
Dem “Fotoshooting” haben wir letztlich Eines positiv abgewinnen können: Wir betrachten es als eine unserer ersten teambildenden Maßnahmen. Sowohl (quasi fehlende) Kommunikation als auch Bildkomposition empfanden und empfinden wir als unprofessionell.
Quintessenz
Wir ziehen unsere Lehren daraus und werden zukünftig nur noch über unsere Homepage selbst berichten.